Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein gegen „Nius“ ist ein Schlag ins Gesicht jeder echten Meinungsvielfalt in Deutschland.
Ministerpräsident Daniel Günther darf sich offenbar als Privatmann „Feinde der Demokratie“ nennen, sobald er vor laufender Kamera steht – als Amtsträger wäre das strafbar. Diese Haarspalterei macht Gerichte zu Komplizen parteipolitischer Rachefeldzüge und entwertet Art. 5 GG zur Farce.
Meinungskorridor schrumpft
Wo einst freie Kritik an der Regierung Kern der Demokratie war, entscheidet jetzt ein Richterstab, welche Plattformen „ernst“ genug sind, um beleidigt werden zu dürfen. Reichelts „Nius“ wird mundtot gemacht, weil es dem Mainstream gefährlich wird – ein Muster: Querdenker abklären, AfD als verfassungsfeindlich brandmarken, Kritiker diffamieren.

Das Gericht legitimiert also Günther’s Taktiererei ausdrücklich: Zwischen ‚Parteipolitiker‘ und Amts- und Würdenträger wird unterschieden und er darf ‚Feinde der Demokratie‘ brüllen – damit ist klar: Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gibt es scheinbar nur für Eliten.
Dieses Urteil signalisiert außerdem: Wer gegen die Obrigkeit wettert, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern systematische Entrechtung. Wir haben keine freie Presse mehr, sondern eine genehmigungspflichtige Meinungsblase – und die Justiz hält den Deckel drauf. Das darf man mit Fug und Recht eine skandalöse Entwicklung nennen!
Der Kommentar von „Nius“- Anwalt Joachim Steinhöfel fiel daher entsprechend deutlich aus: „Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen.“


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