Ja, die von vielen in diesen Tagen aufgeworfene Frage ist verfassungs- und parlamentarisch durchaus ernst zu nehmen, aber man muss zwei Dinge sauber auseinanderhalten: Klöckner hat einerseits als Sitzungspräsidentin erhebliche Ordnungsbefugnisse; zugleich ist sie ausdrücklich verpflichtet, das Parlament gerecht und unparteiisch zu leiten. Gerade die Formulierung, sie könne „eine ganze Fraktion rauswerfen“, wirft deshalb eine…