Das Bundesverfassungsgericht steht längst unter erheblichem politischen Druck. Insbesondere aus dem links-grünen politischen Spektrum werden immer wieder Forderungen nach einem „Verbotsverfahren“ gegen die AfD erhoben. Zuletzt wurde diese Forderung auch im Thüringer Landtag erneut mit Nachdruck diskutiert. Doch ein Parteiverbot ist nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz eben kein Instrument zur Ausschaltung politisch unerwünschter Konkurrenz.
Das Bundesverfassungsgericht selbst betont den „Ausnahmecharakter“ des Parteiverbots und verlangt unter anderem eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass verfassungsfeindliche Ziele einer Partei nicht völlig aussichtslos sind. Genau deshalb ist die Frage so brisant: Kann sich der Bürger auf Karlsruhe noch uneingeschränkt verlassen, wenn von außen ein erheblicher politischer Erwartungsdruck auf das Gericht ausgeübt wird – und wenn zugleich Richterinnen und Richter selbst politische, ministerielle oder institutionelle Vorgeschichten haben?
Diese Frage ist weder eine Unterstellung noch ein Vorurteil. Sie muss anhand von Fakten beantwortet werden. Und sie beginnt hier deshalb nicht mit der Frage, wie ein Richter entscheidet, sondern mit der viel grundsätzlicheren Frage, wer in Karlsruhe eigentlich entscheidet, woher diese Personen kommen, wer sie ausgewählt hat, in welchen politischen und institutionellen Netzwerken sie zuvor tätig waren und welche Verbindungen zwischen ihnen bestehen. Erst wenn diese Bestandsaufnahme vollständig ist, lässt sich seriös beurteilen, wie unabhängig die letzte Kontrollinstanz über die staatliche Macht tatsächlich ist.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt von seinen Richtern ausdrücklich, so aufzutreten, dass das Vertrauen in „Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität“ nicht beeinträchtigt wird. Die Richter sollen außerdem darauf achten, dass „kein Zweifel an der Neutralität ihrer Amtsführung“ gegenüber politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen entsteht. Diesen Ansatz habe ich für eine Recherche als zentral-wichtigen Bezugspunkt gewählt, denn damit muss nicht ich definieren, was ein unabhängiger Verfassungsrichter sein sollte. Karlsruhe hat diese Messlatte selbst aufgestellt.
Teil 1: Wer sitzt eigentlich in Karlsruhe? – Die 16 Richter und ihre Netzwerke
Das Bundesverfassungsgericht besteht derzeit aus 16 Richterinnen und Richtern, aufgeteilt auf zwei Senate mit jeweils acht Mitgliedern. Die aktuelle Zusammensetzung bestätigt die offizielle Gerichtsseite. In jedem der beiden achtköpfigen Senate müssen mindestens drei Juristen sitzen, die zuvor am Bundesgerichtshof, am Bundesarbeitsgericht oder einem anderen der fünf obersten Bundesgerichte tätig waren.
Für jeden einzelnen Richter erfassen wir vorab: die richterliche Laufbahn, sowie Parteizugehörigkeit bzw. nachweisbare politische Nähe, auch wenn eine politische Biografie ist noch kein Beweis für politische Abhängigkeit ist. Aber sie ist eine Tatsache, die in einer Untersuchung über die institutionelle Unabhängigkeit des Gerichts vollständig dokumentiert werden muss.
ERSTER SENAT
1. Prof. Dr. Stephan Harbarth – Präsident
Hier liegt tatsächlich der auffälligste Ausgangspunkt meiner Untersuchung. Harbarth studierte in Heidelberg, promovierte dort, absolvierte anschließend ein LL.M.-Studium an Yale und war von 2000 bis 2018 Rechtsanwalt — seit 2006 Partner einer wirtschaftsrechtlich tätigen Sozietät. Parallel dazu war er von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2016 bis 2018 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Im November 2018 wurde er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats; im Juni 2020 wurde er Präsident.
Das ist keine Interpretation, sondern die offizielle Biografie. Besonders interessant für unsere spätere Untersuchung ist der direkte Übergang: Bundestagsabgeordneter → stellvertretender Fraktionsvorsitzender → Verfassungsrichter/Vizepräsident. Der Bundestag dokumentierte bei seiner Wahl ausdrücklich, dass Harbarth zu diesem Zeitpunkt stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender und Mitglied des CDU-Bundesvorstands war. Gewählt wurde er, der Kandidat Angela Merkels, mit 452 Ja-Stimmen, 166 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen.
Das ist ein legitimer, gesetzlich möglicher Karriereweg. Aber genau deshalb gehört er in unsere Untersuchung: Nicht mit der Behauptung „also ist er parteiisch“, sondern mit der Frage: Wie viel politische Nähe darf ein Richter am höchsten deutschen Verfassungsgericht besitzen, bevor zumindest der Eindruck möglicher Nähe entsteht? Das ist eine wesentlich interessantere Fragestellung. Insbesondere auch deshalb, weil vor Karlsruhe keine klassische Laufbahn durch die ordentliche Verwaltungs-/Sozialgerichtsbarkeit vorlag und er dennoch verhältnismäßig schnell an die Spitze des Verfassungsgerichts gelangte.
2. Dr. Yvonne Ott
Ganz anders liest sich ihre Biografie. Sie war zunächst wissenschaftlich an der Universität Frankfurt tätig und anschließend 1995–1998 Leiterin des Referats für Parlaments- und Kabinettsangelegenheiten im Hessischen Finanzministerium. Danach folgte eine lange richterliche Karriere:
- Landgericht Frankfurt
- wissenschaftliche Tätigkeit am BVerfG
- Vorsitzende Richterin am Landgericht
- 2010–2016 Bundesgerichtshof
- seit November 2016 Bundesverfassungsrichterin.
Interessant für unsere Betrachtung ist insbesondere die frühe Tätigkeit im Hessischen Finanzministerium und ihre SPD-Mitgliedschaft. Aber auch hier gilt: Das ist keine Parteiposition und kein Beleg für politische Abhängigkeit. Politische Tätigkeit: keine erkennbare Parteifunktion. Exekutive Erfahrung: ja – Hessisches Finanzministerium. Richterliche Erfahrung: erheblich und durch klassische juristisch-richterliche Laufbahn bestätigt.
3. Prof. Dr. Henning Radtke
Radtke verfügt – neben einem CDU-Parteibuch – auch über eine ausgesprochen „klassische“ juristische Karriere. Studium, Promotion und Habilitation in Göttingen; Professor für Strafrecht; Richter am Saarländischen Oberlandesgericht; später Professor in Marburg und Hannover; Richter am OLG Celle; 2012 Richter am Bundesgerichtshof; bereits seit Juli 2018 Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Eigentlich lag das Vorschlagsrecht für die Nachfolge des ausscheidenden Michael Eichberger damals informell bei den Grünen. Die Union beanspruchte den Posten jedoch für sich, um im Ersten Senat (der zu diesem Zeitpunkt als eher linksliberal dominiert galt) ein konservativeres, strafrechtlich versiertes Gegengewicht zu setzen.
Bemerkenswert ist außerdem seine langjährige akademische Funktion als Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages und gilt als Konservativer, der den „Linksdrall“ verhindert. Parteipolitische Vorgeschichte: bislang keine auffällige dokumentierte Funktion. Richterliche Erfahrung: sehr hoch. Akademische Vernetzung: hoch. Profil: Strafrechtler/Richter – deutlich anders als z.B. Harbarth.
4. Prof. Dr. Ines Härtel
Auch sie weist ein stark akademisch geprägtes Profil auf. Studium in Göttingen, Promotion und Habilitation, anschließend Professuren in Bochum und Frankfurt/Oder. Sie war unter anderem Vizepräsidentin der Europa-Universität Viadrina und Richterin im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Interessant ist allerdings:
- 2018–2019 Mitglied des Digitalen Beirats des Landes Brandenburg
- 2019 Gründung eines Forschungszentrums für Digitales Recht
- seit Juli 2020 Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Der Beirat gehört damit ausdrücklich in unsere Rubrik „politisch-staatliche Beratungstätigkeit“, nicht automatisch unter „Parteipolitik“. Dennoch wurde Ines Härtel auf SPD-Vorschlag erste ostdeutsche Bundesverfassungsrichterin. Parteipolitische Funktion: bislang keine belastbare. Staatliche Beratung: dokumentiert. Akademisches Netzwerk: erheblich.
5. Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Wolff ist besonders interessant, weil seine Laufbahn eine Verbindung zwischen Wissenschaft und staatlicher Exekutive enthält. Nach Promotion und Habilitation war er 1998–2000 Referent im Bundesministerium des Innern. Danach folgten Professuren in München und Frankfurt/Oder sowie seit 2014 eine Professur in Bayreuth.
Seit Juni 2022 ist er Richter des Bundesverfassungsgerichts und wurde auf Vorschlag der FDP (Freie Demokratische Partei) ernannt. Außerdem war er 2013 Mitglied einer Regierungskommission zur Neugestaltung des Sicherheitsrechts. Parteipolitik: bislang keine erkennbare Parteifunktion. Regierungs-/Ministerialerfahrung: ja. Sicherheitsrechtliche Beratung: ja. Akademische Vernetzung: hoch.
6. Prof. Dr. Martin Eifert
Eifert hat wiederum ein anderes Profil. Er studierte in Hamburg und Genf, erwarb einen LL.M. in Berkeley und war anschließend unter anderem bei der Boston Consulting Group tätig. Danach folgten Tätigkeiten am Hans-Bredow-Institut und an der Universität Hamburg. Er wurde Professor für Öffentliches Recht und war schließlich seit Februar 2023 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Vorgeschlagen wurde der parteilose Jurist von den Grünen.
Ein besonderes Augenmerk gilt hier besonders der wirtschaftlich/unternehmerischen Beratungstätigkeit und die Medien-/Digitalrechtsnetzwerke, die es zu untersuchen gilt. Parteipolitik: bislang keine erkennbare. Wirtschaftlicher Hintergrund: vorhanden. Medien-/Digital-/Technologienetzwerk: erheblich.
7. Dr. Miriam Meßling
Meßling besitzt wiederum eine ausgesprochen richterliche Laufbahn. Sie war zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, danach Richterin an Sozialgerichten, am Bundessozialgericht und später Leiterin eines Personal- und Dienstrechtsreferats im Justizministerium Baden-Württemberg, bevor sie von der SPD für ihr neues Amt vorgeschlagen wurde.
Danach:
- Richterin am Bundessozialgericht
- Vorsitzende Richterin
- Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts
- seit April 2023 Bundesverfassungsrichterin.
Das ist für unsere Untersuchung interessant, weil sie vor Karlsruhe unmittelbar im Bundesjustizsystem tätig war, allerdings nicht in einer Parteifunktion. Parteipolitik: keine erkennbare. Ministerialerfahrung: ja. Richterliche Erfahrung: sehr hoch.
8. Prof. Dr. Günter Spinner
Er ist der jüngste Zugang zum Ersten Senat. Seine Karriere ist nahezu fast mustergültig richterlich:
- Staatsanwalt
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgericht
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart
- seit 2011 Bundesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
- seit Oktober 2025 Bundesverfassungsrichter.
Als Nachfolger von Josef Christ hatte die CDU/CSU den amtierenden Vorsitzenden Richter des BAG nominiert. Parteipolitik: keine erkennbare. Richterliche Erfahrung: sehr hoch. Politische Exekutiverfahrung: keine auffällige.

ZWEITER SENAT
Und hier wird es für eine Untersuchung besonders interessant, denn dieser Senat ist für Wahlprüfungsfragen von zentraler Bedeutung. Aktuell gehören ihm an:
Kaufhold – Langenfeld – Wallrabenstein – Fetzer – Offenloch – Frank – Wöckel – Emmenegger.
9. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold – Vizepräsidentin
Ann-Katrin Kaufhold hat das Amt, das die SPD ursprünglich zuerst Frauke Brosius-Gersdorf zugedacht hatte. Sie studierte in Passau, Toulouse und Freiburg und arbeitete zunächst am Lehrstuhl von Andreas Voßkuhle.
Danach war sie 2006–2009 Referentin im Bundesministerium der Justiz. Ihre weitere Laufbahn führte über Wissenschaft und Universität schließlich an das Bundesverfassungsgericht. Heute ist sie Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin.
Auffällig: Voßkuhle-Netzwerk + Bundesjustizministerium + akademische Laufbahn + Verfassungsgericht. Das ist eine Verbindungskette, die wir noch genauer betrachten müssen – ohne daraus bereits eine politische Abhängigkeit abzuleiten.
10. Prof. Dr. Christine Langenfeld
Langenfeld ist seit 2016 Mitglied des Zweiten Senats. Sie ist Migrationsforscherin und setzt sich für die Gleichstellung der Frau ein. Ihre Biografie ist akademisch geprägt und stark auf Europa-, Verfassungs- und Migrationsrecht ausgerichtet. Für die Recherche ist außerdem eine familiäre Verbindung zu beachten: Sie ist die Tochter des früheren rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und CDU-Politikers Carl-Ludwig Wagner.
Das ist eine biografische Tatsache, aber selbstverständlich kein Beweis für politische Einflussnahme. Gerade deshalb sollten wir solche Dinge bei allen Richtern nach denselben Kriterien erfassen.
11. Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein
Die Frankfurter Staatsrechtslehrerin Astrid Wallrabenstein wurde von den Grünen als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagen. Sie studierte in Münster und Freiburg und promovierte in Gießen. Ihr Promotionsstipendium stammte von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.
Ihre weitere Karriere führte über Wissenschaft, Verwaltungs- und Verfassungsrecht schließlich nach Karlsruhe. Besonders wichtig für eine weitere Betrachtung: Sie ist in mehreren aktuellen Wahlprüfungsverfahren selbst Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gewesen. Beispielsweise verwarf der Zweite Senat am 8. Juni 2026 einen Antrag auf Ablehnung Wallrabensteins als unzulässig.
Das müssen wir später im Detail beleuchten:
- Wer stellte den Antrag?
- Was wurde Wallrabenstein konkret vorgeworfen?
- Welche Tatsachen wurden vorgetragen?
- Warum hielt das Gericht die Begründung für ungeeignet?
- Gab es möglicherweise eine dienstliche Stellungnahme?
Das ist genau der Stoff für ein Kapitel „Böser Schein“. Haupberuflich Wissenschaftlerin: Ihr primärer Werdegang ist akademisch. Sie ist seit 2010 Professorin für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Richterliche Erfahrung: Sie war ab 2013 richterlich tätig – allerdings „ehrenamtlich“ im Nebenamt als Richterin am Hessischen Landessozialgericht. Außergewöhnlich hoch ist vielmehr ihre wissenschaftliche und gutachterliche Expertise im deutschen Verfassungs-, Migrations- und Sozialrecht. Sie war unter anderem langjähriges Mitglied im Sozialbeirat der Bundesregierung.
12. Dr. Rhona Fetzer
Ihre Richterliche Erfahrung (sehr hoch): jahrzehntelange, klassische Justizkarriere. Sie begann 1992 im höheren Justizdienst, war Richterin am Land- und Oberlandesgericht, ab 2009 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und stieg dort im Mai 2022 zur Vorsitzenden Richterin des VIII. Zivilsenats auf, bevor sie an das Bundesverfassungsgericht von der SPD im Wahlausschuss vorgeschlagen wurde. Fetzer besitzt eine ausgesprochen lange richterliche Laufbahn:
- Staatsanwaltschaft
- Landgericht
- wissenschaftliche Tätigkeit am BGH
- OLG Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- dort später Vorsitzende Richterin
- zusätzlich 2010–2023 ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- seit Januar 2023 Bundesverfassungsrichterin.
Parteipolitik: bislang keine auffällige Funktion. Internationale justizielle Vernetzung: erheblich.
13. Thomas Offenloch
Hier finden wir eine bemerkenswerte Ministerialkarriere. Offenloch ist Mitglied der FDP und wurde auch auf Vorschlag der FDP vom Bundestag gewählt. Er gilt jedoch als klassischer, parteipolitisch unaufgeregter Fachjurist und betont stets die überparteiliche, rein rechtliche Rolle seines Amtes.
Richterliche Erfahrung: Diese ist in der Tat sehr hoch. Vor seiner Berufung nach Karlsruhe blickte er auf eine klassische Justizkarriere in Baden-Württemberg zurück. Er war unter anderem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und von 2013 bis 2022 fast ein Jahrzehnt lang Richter am Bundesgerichtshof (BGH) im VI. Zivilsenat.
Offenloch war:
- Richter und Staatsanwalt
- 2001–2004 im Justizministerium Baden-Württemberg
- dort persönlicher Referent des Ministers/der Ministerin
- zuständig unter anderem für Bundesrats-/Ministerrats- und Landtagsangelegenheiten
- später erneut im Justizministerium
- schließlich Richter am Bundesgerichtshof
- seit Januar 2023 Bundesverfassungsrichter.
Das ist eine wichtige Information. Denn „persönlicher Referent eines Justizministers“ ist zwar keine Parteifunktion, aber zweifellos eine politische/ministerielle Schnittstellenposition.
14. Dr. Peter Frank
Hier haben wir einen der politisch interessantesten Lebensläufe des Zweiten Senats.
Frank war:
- Referent im Bayerischen Justizministerium
- Staatsanwalt
- 1998–2004 Leiter des Ministerbüros im Bayerischen Justizministerium
- anschließend mehrfach in leitenden Funktionen des Ministeriums
- 2015 Generalstaatsanwalt in München
- 2015–2023 Generalbundesanwalt
- seit Dezember 2023 Bundesverfassungsrichter.
Damit ist Frank eindeutig kein klassischer „Nur-Richter“. Sein Werdegang führt über bayerische Justizpolitik → Ministerbüro → Generalstaatsanwaltschaft → Generalbundesanwalt → Bundesverfassungsgericht.
Auch hier gilt: Das ist — trotz Vorschlag der CSU — kein Beweis für politische Abhängigkeit. Aber es ist für unsere Fragestellung eine außerordentlich relevante biografische Tatsache — auch wenn er in der deutschen Rechtslandschaft als klassischer, parteipolitisch neutraler Spitzenjurist gilt.
15. Dr. Holger Wöckel
Wöckel ist für eine Untersuchung besonders interessant.
Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dietrich Murswiek und später Richter an Verwaltungsgerichten. Noch wichtiger wiegt allerdings: in der Zeit von 2019–2021 war Wöckel wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dezernat des damaligen BVerfG-Präsidenten Stephan Harbarth. Danach ging er zurück an das Bundesverwaltungsgericht und wurde 2023 selbst Verfassungsrichter. Das ist eine nachweisbare persönliche institutionelle Verbindung:
Harbarth – Wöckel: unmittelbare Zusammenarbeit im Präsidentendezernat 2019–2021. Genau solche Verbindungen müssen in einer seriösen Untersuchung sichtbar werden.
Wurde im Dezember 2023 auf Vorschlag der CDU/CSU nominiert. Richterliche Erfahrung (sehr hoch): Er ist ein klassischer Karrierejurist aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
- 2010: Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht Minden.
- 2016: Richter am Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster.
- 2021–2023: Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (6. Revisionssenat).
16. Dr. Sigrid Emmenegger
Sie trat politisch nie öffentlich in Erscheinung und besetzte keine Parteiämter. Zwar wurde sie von der SPD als Konsenskandidatin vorgeschlagen – was im deutschen System der Richterwahl üblich ist, um das Vorschlagsrecht der Fraktionen zu wahren – sie gilt jedoch als rein fachliche und parteipolitisch neutrale Besetzung. Emmenegger war:
- Verwaltungsrichterin in Rheinland-Pfalz
- 2009–2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dezernat des damaligen BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle
- Richterin am OVG Rheinland-Pfalz
- Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Koblenz
- Richterin am Bundesverwaltungsgericht
- seit Oktober 2025 Bundesverfassungsrichterin.
Auch hier gibt es also eine frühere unmittelbare Verbindung zur Führung des Bundesverfassungsgerichts – diesmal zu Andreas Voßkuhle.
Und genau hier wird die Untersuchung bereits interessant. Wenn wir nur die Lebensläufe betrachten, sehen wir keineswegs ein homogenes „Parteigericht“. Wir sehen vielmehr verschiedene Gruppen:
| Profil | Beispiele |
|---|---|
| Direkte Bundespolitik | Harbarth |
| Ministerial-/Regierungserfahrung | Ott, Wolff, Meßling, Kaufhold, Offenloch, Frank |
| klassische Richterkarriere | Spinner, Fetzer, Ott, Meßling |
| Bundesgerichtshof | Ott, Radtke, Fetzer, Offenloch |
| Bundessozialgericht | Meßling |
| Bundesverwaltungsgericht | Emmenegger, Wöckel |
| starke Wissenschaftskarriere | Radtke, Härtel, Eifert, Kaufhold, Wallrabenstein, Langenfeld |
| frühere Tätigkeit direkt am BVerfG | Ott, Meßling, Kaufhold, Emmenegger, Wöckel u.a. |
| direkte Verbindung zum Präsidentenamt | Wöckel → Harbarth; Emmenegger → Voßkuhle |
Und damit stoßen wir auf einen sehr viel interessanteren Untersuchungsansatz als die reine Harbarth-Kritik: Welche persönlichen, politischen, ministeriellen, akademischen und institutionellen Netzwerke führen nach Karlsruhe – und wie „unabhängig“ ist das höchste deutsche Gericht tatsächlich, wenn seine Mitglieder überwiegend aus genau den Institutionen stammen, deren Handeln sie später kontrollieren sollen?
Das ist eine wissenschaftlich und journalistisch wesentliche Frage. Das Gericht veröffentlicht inzwischen die Einkünfte seiner Richter aus nicht-richterlichen Tätigkeiten. Für 2025 sind beispielsweise veröffentlicht:
- Harbarth: 5.000 € Publikationen
- Radtke: 20.000 €
- Meßling: 51.000 €
- Fetzer: 7.000 €
- Eifert: 4.000 €
- Langenfeld: 2.000 €
- Offenloch: 2.000 €
- Wöckel: 3.000 €
- Emmenegger: 2.000 €.
Das auch hochrangige Verantwortungsträger hinzuverdienen ist kein Skandal – und soll auch nicht als solcher dargestellt werden. Aber für eine umfassende Betrachtung ist es eine Pflichtkategorie. Wir müssen wissen: Wer bekommt Geld? Von wem? Für was? In welcher Höhe? Dann können wir prüfen, ob sich daraus bei bestimmten Verfahren überhaupt eine relevante Interessenkollision ergeben könnte.


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