Zwölf Monate halten, steuerfrei verkaufen – dieses Prinzip galt für Bitcoin in Deutschland seit Jahren als eine der letzten verlässlichen Konstanten im sonst so unübersichtlichen Krypto-Steuerrecht. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, der jetzt durchgesickert ist, will genau das beenden.
Für ab 2027 erworbene Bitcoin und Ether soll die einjährige Haltefrist komplett entfallen. Gewinne würden künftig unabhängig davon, ob man ein Jahr oder zehn Jahre hält, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli belastet – Kryptowerte, eingeordnet als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, behandelt wie Aktien.
Das allein wäre schon ein Einschnitt. Richtig brisant wird es aber bei dem Teil der Reform, der dem Entwurf seine eigentliche Schlagzeile verschafft hat: Ab 2028 sollen Krypto-Dienstleister – also Börsen – in den Steuerabzug eingebunden werden und unter bestimmten Bedingungen in die „Verwertung von Kryptowerten“ einbezogen werden können.
Im Klartext: Es wird ernsthaft diskutiert, ob Handelsplattformen künftig Bitcoin ihrer Kunden verkaufen dürfen, um die fällige Steuer direkt abzuführen. Was bei Aktiendepots als technische Fußnote durchgeht, bekommt bei Bitcoin eine ganz andere Tragweite – denn „not your keys, not your coins“ war nie nur ein Spruch für Krypto-Nerds, sondern die Grundidee, warum überhaupt jemand auf eine Börse statt auf die eigene Wallet setzt. Wenn genau diese Börsen künftig autorisiert sein könnten, Bestände ohne separaten Verkaufsauftrag zu liquidieren, verschiebt sich die Kontrolle über die eigenen Coins ein ganzes Stück in Richtung Staat.

Das Ministerium selbst verteidigt den Schritt mit dem Gleichbehandlungsargument: Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, solle genauso zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie Lohn- oder Aktiengewinn-Bezieher. Das ist nicht per se unplausibel. Nur steht der erwartete Ertrag in einem bemerkenswerten Missverhältnis zum Eingriff: Das BMF rechnet ab 2029 mit gerade einmal 350 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr – eine für den Bundeshaushalt vergleichsweise kleine Summe für einen Mechanismus, der tief in die Verfügungsgewalt über privates digitales Eigentum eingreift.
Noch ist nichts beschlossen. Union und SPD sind sich uneinig, Finanzminister Klingbeil treibt die Reform voran, die Union will an der bisherigen Haltefrist festhalten. Wer also schon jetzt in Schockstarre verfällt, sei beruhigt: Zwischen Referentenentwurf und Gesetz liegt in Berlin traditionell noch ein weiter Weg. Wer aber glaubt, Bitcoin sei in Deutschland dauerhaft vor staatlichem Zugriff sicher, sollte diesen Entwurf trotzdem genau lesen.
Kurzer Faktencheck zur Einordnung: Es handelt sich bislang um einen Referentenentwurf, nicht um geltendes Recht – das hab ich bewusst am Ende noch mal eingeordnet, damit mein Kommentar nicht alarmistisch-falsch wirkt. Und zur Rolle der Börsen: Die genauen Bedingungen der „Verwertung“ sind im öffentlich bekannten Entwurfstext noch nicht im Detail ausgeführt – das ist der Punkt, der in den nächsten Wochen am ehesten noch präzisiert wird, und auch der, der sich am besten für eine Anschluss-Recherche eignet.


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